Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grabmale Heidebrecht
Inhaber: Alexander Heidebrecht
Belgische Straße 1 · 59457 Werl
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Grabmale Heidebrecht, Inhaber Alexander Heidebrecht, Belgische Straße 1, 59457 Werl – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden.
- Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden sowie die Angaben in der jeweiligen Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Auftragsunterlagen
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung durch den Kunden oder durch eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind insbesondere die Auftragsbestätigung sowie die darin in Bezug genommenen Zeichnungen, Entwürfe, Maße, Materialien, Beschriftungen, Ornamente, Porträts und sonstigen Ausstattungsmerkmale.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Auswirkungen auf die Liefer- oder Fertigstellungszeit werden dem Kunden mitgeteilt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Freigabe vorgelegten Entwürfe und Angaben, insbesondere Namen, Geburts- und Sterbedaten, Texte, Schreibweisen, Maße, Ornamente, Porträts und sonstige Gestaltungsangaben, sorgfältig zu prüfen. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde deren Richtigkeit.
- Fehler in vom Kunden freigegebenen Angaben, insbesondere Schreib-, Zahlen-, Datums- oder Namensfehler, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei vom Auftragnehmer verursachten Fehlern bleiben unberührt.
§ 3 Friedhofsvorschriften und Genehmigungen
- Die Ausführung eines Grabmals richtet sich auch nach den jeweils geltenden Friedhofssatzungen, Gestaltungsvorschriften und technischen Anforderungen der zuständigen Friedhofsverwaltung.
- Soweit vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Beantragung einer erforderlichen Genehmigung.
- Verlangt die Friedhofsverwaltung Änderungen gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Ausführung, wird der Kunde hierüber informiert. Führen die geforderten Änderungen zu zusätzlichen Leistungen oder Kosten, werden diese vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
- Werden Maße oder sonstige für die Ausführung erforderliche Angaben vom Kunden bereitgestellt, ist der Kunde für deren Richtigkeit verantwortlich. Entstehen aufgrund nachweislich unrichtiger Kundenangaben zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die vereinbarten Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Der konkrete Leistungsumfang und der vereinbarte Preis ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Nach Vertragsschluss kann eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangt werden, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
- Die Restvergütung wird entsprechend der im Auftrag vereinbarten Zahlungsregelung fällig. Soweit keine besondere Zahlungsregelung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden vereinbart werden, werden zusätzlich berechnet.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Minderungsrechte unberührt.
§ 5 Kündigung und Beendigung des Auftrags
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
- Soweit auf den Vertrag Werkvertragsrecht Anwendung findet und der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund kündigt, richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
- Bereits erbrachte Leistungen und bereits für den konkreten Kunden angefertigte oder beschaffte Leistungen und Materialien werden bei der Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Hierzu können insbesondere Planungs- und Zeichenarbeiten, individuell bestellte Natursteine, bereits ausgeführte Bearbeitungen, Beschriftungen, Gravuren, Ornamente und Porträts gehören.
- Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird dem Kunden erstattet; ein gegebenenfalls noch offener Vergütungsanspruch bleibt vorbehalten.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
- Bei Verträgen, die mit Verbrauchern in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht allein aufgrund der Art des Vertragsschlusses. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Mängel-, Rücktritts- und Kündigungsrechte, bleiben hiervon unberührt.
- Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, richtet sich ein etwa bestehendes Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen über Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies kann insbesondere individuell nach Kundenvorgaben angefertigte Grabmale, Beschriftungen, Gravuren, Porträts, Ornamente und vergleichbare Sonderanfertigungen betreffen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.
- Soweit ein Vertrag neben der Herstellung oder Lieferung individuell angefertigter Waren weitere Leistungen, insbesondere Montage-, Fundamentierungs- oder sonstige Arbeiten, umfasst, richtet sich das Bestehen und der Umfang eines Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Vorschriften und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Mängelrechte des Kunden bleiben unabhängig von einem etwaigen Widerrufsrecht unberührt.
§ 7 Naturstein und materialtypische Eigenschaften
- Naturstein ist ein Naturprodukt. Jeder Naturstein ist hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung und Gefüge individuell.
- Musterstücke, Fotografien, Katalogabbildungen, Bildschirmdarstellungen und bereits ausgeführte Grabmale können daher lediglich einen Eindruck von Material, Farbe und Struktur vermitteln. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem später verwendeten Naturstein kann aufgrund der natürlichen Materialeigenschaften nicht erwartet werden, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.
- Materialtypische Abweichungen innerhalb der bei der jeweiligen Natursteinsorte üblichen Bandbreite, insbesondere hinsichtlich Farbe, Maserung, Struktur, Mineralzeichnung und Gefüge, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit, die gewöhnliche Verwendbarkeit und die berechtigten Erwartungen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
- Naturbedingte Merkmale wie Adern, mineralische Einschlüsse, Poren, Trübungen, Farb- und Strukturwechsel oder vergleichbare natürliche Erscheinungen sind im Rahmen der für die jeweilige Natursteinsorte üblichen Beschaffenheit charakteristische Eigenschaften des Materials.
- Diese Bestimmungen dienen ausschließlich der Beschreibung der natürlichen Eigenschaften von Naturstein. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bei tatsächlichen Material-, Herstellungs- oder Ausführungsfehlern werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 8 Handarbeit, Gravuren, Porträts und Ornamente
- Viele Leistungen des Auftragnehmers werden individuell und teilweise in Handarbeit ausgeführt. Geringfügige handwerklich bedingte Abweichungen können daher auftreten.
- Bei handwerklich ausgeführten Ornamenten, Gravuren, Schriften und sonstigen Gestaltungen können geringfügige Abweichungen gegenüber Zeichnungen, Bildschirmdarstellungen oder bereits ausgeführten Arbeiten auftreten, soweit hierdurch der vereinbarte Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Fotogravuren und andere bildliche Darstellungen werden anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlage gefertigt. Das Ergebnis hängt insbesondere von Qualität, Auflösung, Belichtung, Kontrast und Beschaffenheit der Vorlage sowie vom gewählten Herstellungsverfahren und Material ab.
- Eine vollkommen identische Wiedergabe eines Fotos kann bei einer handwerklichen oder gravierten Umsetzung technisch nicht geschuldet werden. Geschuldet ist eine fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Vorlage im Rahmen des gewählten Herstellungsverfahrens.
- Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 9 Lieferung, Montage und Leistungszeit
- Art und Umfang der Lieferung und Montage ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Lieferung, Montage, Fundamentierung und sonstige Arbeiten auf der Grabstätte sind nur geschuldet, soweit sie Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind.
- Angegebene Liefer-, Fertigstellungs- oder Montageterminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Zeitangaben stellen voraussichtliche Ausführungszeiträume dar.
- Voraussetzung für die Ausführung und Montage ist insbesondere, dass erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen der Friedhofsverwaltung vorliegen, erforderliche Kundenfreigaben rechtzeitig erteilt wurden, die notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, die Grabstätte zugänglich und montagereif ist, die tatsächlichen Boden-, Fundament- und Platzverhältnisse eine fachgerechte und sichere Montage ermöglichen und die Arbeiten nach den geltenden Friedhofsvorschriften sowie den anerkannten Regeln des Handwerks ausgeführt werden können.
- Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Informationen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden oder Dritter nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
- Gleiches gilt bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die eine fachgerechte oder sichere Durchführung der Arbeiten vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren. Hierzu können insbesondere außergewöhnliche oder für die vorgesehenen Arbeiten ungeeignete Witterungsverhältnisse, Frost, Starkregen, aufgeweichte oder nicht ausreichend tragfähige Böden, behördliche oder friedhofsseitige Einschränkungen, Sperrungen, höhere Gewalt, Streiks sowie nicht vorhersehbare erhebliche Transport- oder Lieferstörungen gehören.
- Die Entscheidung, ob eine Montage unter den am vorgesehenen Ausführungstag bestehenden tatsächlichen Verhältnissen fachgerecht und sicher durchgeführt werden kann, erfolgt unter Beachtung der geltenden Friedhofsvorschriften, Sicherheitsanforderungen und anerkannten Regeln des Handwerks. Eine aus diesen Gründen erforderliche Verschiebung wird dem Kunden möglichst zeitnah mitgeteilt.
- Werden bei Beginn oder während der Arbeiten Umstände an der Grabstätte festgestellt, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren und zusätzliche Arbeiten erforderlich machen – insbesondere ungeeignete Fundamente, Hindernisse im Untergrund, abweichende tatsächliche Maße oder sonstige unerwartete örtliche Gegebenheiten –, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, soweit nicht unverzüglich erforderliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind.
- Soweit für die ordnungsgemäße Montage erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, vorhandene lose Gegenstände oder bewegliche Teile im unmittelbaren Arbeitsbereich vorübergehend zu versetzen. Weitergehende Arbeiten an vorhandenen Anlagen oder fremdem Eigentum erfolgen nur, soweit sie vereinbart oder zur sicheren Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich und rechtlich zulässig sind.
- Nach Abschluss der Montage wird die Grabstätte im unmittelbaren Arbeitsbereich in einem für die ausgeführten Arbeiten angemessenen Zustand hinterlassen. Veränderungen, die technisch notwendige Folge der vereinbarten Montage-, Fundamentierungs- oder Erdarbeiten sind, stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
- Soweit der Auftragnehmer auf verbindliche Vorgaben, Genehmigungen oder Anweisungen der zuständigen Friedhofsverwaltung angewiesen ist, haftet er nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen oder Änderungen, die er nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erhebliche, für ihn erkennbare Verzögerungen und stimmt erforderlichenfalls einen neuen Ausführungszeitraum mit ihm ab.
- Gesetzliche Rechte des Kunden wegen vom Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 10 Abnahme
- Soweit es sich bei der geschuldeten Leistung um ein Werk handelt, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen.
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Bestehen bei der Abnahme erkennbare Beanstandungen, sollen diese möglichst dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Mängelrechte und Nacherfüllung
- Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Liegt ein Mangel vor, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
- Art, Ort und Durchführung der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Art des jeweiligen Vertrags.
- Die zum Zwecke einer berechtigten Nacherfüllung gesetzlich vom Auftragnehmer zu tragenden Aufwendungen werden vom Auftragnehmer übernommen.
- Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
- Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche selbstständige Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als Garantie bezeichnet und gesondert vereinbart wird.
§ 12 Pflege, Veränderungen und Fremdeingriffe
- Der Kunde erhält, soweit für das verwendete Material erforderlich, Hinweise zur sachgerechten Pflege und Behandlung.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden nachweislich durch unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel, mechanische Beschädigung, eigenmächtige Veränderungen oder unsachgemäße Arbeiten des Kunden oder Dritter verursacht wurde.
- Dies gilt nur, soweit zwischen der unsachgemäßen Behandlung bzw. dem Fremdeingriff und dem geltend gemachten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
- Gesetzliche Rechte wegen hiervon unabhängiger Mängel bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder einer Grabstätte verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Weitergehende gesetzliche Sicherungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 15 Entwürfe, Zeichnungen, Fotos und Schutzrechte
- An vom Auftragnehmer selbst erstellten Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen, Fotografien, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen verbleiben die dem Auftragnehmer zustehenden Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte.
- Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung solcher Unterlagen durch Dritte ist nur zulässig, soweit der Auftragnehmer hierzu seine Zustimmung erteilt hat oder eine gesetzliche Berechtigung besteht.
- Eine Verwendung von Entwürfen oder Unterlagen zur gewerblichen Nachfertigung durch Dritte ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet, soweit dem Auftragnehmer daran Urheber-, Design- oder sonstige Schutzrechte zustehen.
- Soweit einzelne Gestaltungen als eingetragene Designs geschützt sind, gelten zusätzlich die hierfür bestehenden gesetzlichen Schutzrechte.
- Stellt der Kunde eigene Bilder, Zeichnungen, Texte, Symbole, Porträts oder sonstige Vorlagen zur Verfügung, versichert er, dass er zur Verwendung dieser Materialien für den vereinbarten Auftrag berechtigt ist. Dies gilt nicht, soweit für den Auftragnehmer erkennbar ist, dass entsprechende Rechte nicht vorliegen.
§ 16 Vertraulichkeit von Kundenunterlagen und Referenzfotos
- Dem Kunden zur Beratung zur Verfügung gestellte Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen und nicht öffentlich zugängliche Referenzunterlagen sind ausschließlich für die persönliche Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag bestimmt.
- Enthalten Referenzunterlagen Namen, Lebensdaten, Porträts oder andere personenbezogene Inhalte Dritter, dürfen diese Unterlagen vom Kunden nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht oder an außenstehende Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzung der Unterlagen zur Einholung eines Konkurrenzangebots oder zur Nachfertigung einer vom Auftragnehmer entwickelten Gestaltung ist nicht gestattet, soweit dadurch Rechte des Auftragnehmers oder Rechte Dritter verletzt werden.
§ 17 Verwendung von Fotos ausgeführter Grabmale
- Der Auftragnehmer veröffentlicht Fotos ausgeführter Grabmale zu Werbe- oder Referenzzwecken nur, soweit hierfür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Soweit auf einer Aufnahme personenbezogene Angaben, Porträts oder andere rechtlich geschützte Inhalte erkennbar sind und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung nur nach Vorliegen der erforderlichen Einwilligung.
- Eine Einwilligung in die Veröffentlichung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Auftrags.
- Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 18 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
- Soweit gesetzlich erforderlich, informiert der Auftragnehmer darüber, ob er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die jeweils aktuelle Information hierzu befindet sich im Impressum der Internetseite.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Werl als Gerichtsstand vereinbart werden.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.