§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unserer Firma, insbesondere Lieferungen, Leistungen und unsere Angebote gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, wenn wir spätestens bei Auftragsbestätigung auf die Geltung der AGB hingewiesen hatten.

2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann für uns bindend, wenn diese Abweichungen von uns ausdrücklich bestätigt werden. Aus diesem Grund sind alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unserem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, schriftlich niederzulegen. Mitarbeiter unseres Außendienstes sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die von diesen AGB und dem schriftlichen Vertragstext (Auftragsbestätigung) abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote verstehen sich ab Werl. Bestellungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Annahme durch unsere Auftragsbestätigung, welche für den Vertragsinhalt bindend ist. Ergänzungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter des Außendienstes sind hierzu nicht befugt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Muster oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich so vereinbart wird und hierauf in der Auftragsbestätigung gesondert Bezug genommen wird. Für Auskünfte, Empfehlungen oder Ratschläge − insbesondere unserer Außendienstmitarbeiter.

2. Wir übernehmen keine Gewähr, da es ausschließlich Aufgabe des Kunden ist, die von ihm gewünschten Produkte nach ihrer Ausführungsart zu benennen. Die Größe der Einfassung hat der Kunde auf eigene Gefahr auszumessen und mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abzuklären.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werl einschließlich normaler Verpackung.

2. An unser Preisangebot an den Kunden halten wir uns 30 Tage ab Angebot gebunden (Datum des Angebotsschreibens). Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wird unser Entwurf des Grabmals von der Friedhofsverwaltung geändert, so kann sich dadurch auch der Gesamtpreis des Grabmals ändern. Der Stein wird dann der geänderten Zeichnung angepasst und ein neues Angebot unterbreitet. Entstehen durch fehlerhaftes Vermessen des Kunden zusätzliche Kosten, so hat der Kunde diese zu tragen.

3. Nach der Bestellung ist eine Anzahlung von 30% der Kaufsumme fällig. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurück, wird diese Anzahlung nicht erstattet. Die Anzahlung deckt die Kosten unseres Unternehmens für Vorplanung und Vorleistungen.

4. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wurde bereits im Rahmen der Auftragsbestätigung kalkuliert und darf vom Kunden nicht nochmals in Abzug gebracht werden. Sind auf die Hauptschuld bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5. Wechsel und Schecks werden zur Tilgung der Schuld nur erfüllungshalber entgegengenommen und lassen die Verbindlichkeit aus der Hauptforderung bis zur endgültigen Tilgung unberührt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir ohne Einschränkung über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

6. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wie z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder Einstellung der Zahlungen, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zunächst bis zur vollständigen Zahlung der Restschuld zurückzuhalten und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde wegen Gegenansprüchen nur aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

8. Wird Ratenzahlung vereinbart, so sind die Raten zum 15. eines Kalendermonats zu zahlen. Kommt der Kunde mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug so ist dieRestzahlung auf einmal fällig und mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.

§ 4 Ausführung der Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

1. Bei von uns auf der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferterminen oder – fristen, handelt es sich um unverbindliche Angaben. Sollen solche Termine verbindlich vereinbart werden, bedarf die Terminierung der gesonderten Gegenzeichnung durch unser Haus. Mündliche Zusagen von Außendienstmitarbeitern sind nicht ausreichend und nicht bindend.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie z.B. bei Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten- , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten und stellen uns von jeglicher Haftung aus Verzugsgesichtspunkten frei. Derartige Umstände berechtigen uns, die geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die o.g. Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Kunden alsbald benachrichtigen. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4. Wir haben das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen; diese können getrennt berechnet werden. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Ist der Kunde Endverbraucher, übernehmen wir eine Gewährleistung von 2 Jahren; ist der Kunde Unternehmer übernehmen wir eine Gewährleistung von einem Jahr. Unsere Muster, Prospekte und anderes Werbematerial geben nur Annäherungswerte wieder. Bei Abweichungen hiervon besteht unsererseits keine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Minderung des vereinbarten Preises. Gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

2. Änderungen in Ausführung, Material, Gestaltung und Farbe können technisch bedingt sein und werden mit dem Besteller einvernehmlich geregelt. Alle Produkte aus Naturstein zeichnen sich aus durch individuelle Farbe und Maserung des Grabsteins. Materialmuster sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins, können also niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge des Steins in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen usw. ferner Natureigenschaften wie Poren, offene Stellen, Einsperrungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen. Derartige Abweichungen stellen keine Qualitätsminderung dar, sondern beweisen die Einzigartigkeit von Produkten aus Naturstein. Die Fertigung in Handarbeit garantiert hohe Qualität und Individualität. Auch wenn der Kunde ein Grabmal bestellt wie im Katalog ausgewiesen, auf dem Friedhof oder unserer Internetseite gesehen, so werden kleine Unterschiede zum Endprodukt sichtbar sein. Unsere Porträts und Lasergravuren werden in Handarbeit eingearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass keine 100%ige Ähnlichkeit zum vorgelegten Foto zu erwarten ist. Unseren Kunden werden mehrere Portäts von fertigen Grabmalen und vorgelegten Fotos zur Ansicht und zum Vergleich angeboten.

3. Werden Pflegeanweisungen, die unsererseits zu unseren Produkten gegeben wurden, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende, substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

4. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass unsere Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass entweder:
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird; b) der Kunde das schadhafte Teil bereithält und von uns ein Mitarbeiter geschickt wird, um eine Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder Neulieferung möglich.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist wiederholt fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für „normale Abnutzung“ ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner (Kunden) zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehende Gewährleistungsvereinbarung ist zwischen den Parteien abschließend und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher anderen Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Derartige Zusicherungen bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung durch unser Haus. Bei gesetzlichen Änderungen der Gewährleistungsfrist gegenüber den Bestimmungen in diesen AGB gilt die entsprechende neue gesetzliche Regelung. Eine darüber hinaus gehende Garantie gibt unser Haus nicht ab.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko gerade solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Kunden (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert die Forderung nachhaltig und mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren wird der Kunde vor vollständiger Zahlung nicht vornehmen.

4. Bei Veräußerungen unserer Ware vor Begleichung unserer hierauf bezogenen Rechnungen hat der Kunde das Eigentum an der Ware vorzubehalten und auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, uns bis zur vollständigen Bezahlung der Ware jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware und über die aus einer Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen.

5. Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum wie z.B. Pfändungsmaßnahmen wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Kosten der Benachrichtigung trägt der Kunde. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, unser Eigentum zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Etwaige Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte tritt dieser bereits jetzt an uns ab. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 8 Rücktritt

Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn begründete Zweifel daran entstehen, ob der Kunde den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen wird, insbesondere im Falle eines entsprechenden Negativzeugnisses eines Kreditversicherers. Dies gilt auch bei schuldhaft unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit betreffen, bei Zwangsvollstreckungs-maßnahmen in sein Vermögen, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und im Falle der Konkurseröffnung.

§ 9 Musterschutz

1. Unsere Grabmale werden beim Deutschen Patentamt geschmacksmustergeschützt. Jegliche Nachahmung und Nachbildung wird von uns zur Anzeige gebracht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

2. Wird ein Auftrag von uns individuell und nach Angaben und Zeichnungen des Auftraggebers angefertigt, so obliegt es diesem, zu überprüfen ob der mit seinem Auftrag geschützte Modelle und Vorlagen Dritter nachahmt. Sollten durch einen solchen Auftrag von uns unwissentlich Schutzrechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von jeder Haftung freizustellen.

3. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen hierzu dem Auftragnehmer unsere ausdrücklich schriftliche Zustimmung.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma in Werl Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt bedacht hätten. Im Zweifelsfall gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.

2. Der Kunde erhält Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten soweit dies für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist gespeichert werden.

3. Wir behalten uns vor Fotos der von uns hergestellten Erzeugnissen (Z.B. Grabmale) in Sachen Werbung in Katalogen oder auf unserer Internetseite zu verwenden. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so hat er dem schriftlich zu widersprechen.